Mit der Bestellung und Bezahlung der Mietgebühr akzeptieren Sie nachfolgende Bedingungen (§1 – §7). Für die Vermietung des BioPhysio X-PowerLight benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises vorab per Fax, per Mail oder Brief.
§1 Überlassung und Verwendung
§1.1 Der Vermieter stellt dem Mieter folgendes Objekt mietweise (zu Testzwecken) zur Verfügung:
Geräte- / Produkttyp BioPhysio X-PowerLight PROFESSIONAL
§1.2 Der Gesamtwert des Mietobjektes beträgt: 5.500,00 Euro
§1.3 Am Mietobjekt dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
§1.4 Das Mietobjekt darf nur zu Erprobungszwecken verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gesundheitsversand A. Heine GmbH zulässig. Jede Vermietung, Verpfändung, Veräußerung oder sonstige Belastung oder Verfügung, die dem Verleiher den Zugriff auf das Mietobjekt erschwert oder dessen Wert beeinträchtigen kann, ist unzulässig.
§ 2 Mietzeit
§2.1 Die Mietdauer beträgt 2 Wochen. Die Mietzeit beginnt ab dem ersten Zustellversuch beim Kunden, durch den vom Vermieter beauftragten Paketdienst und endet mit dem Datum des registrierten Rücksendungstages durch den Kunden nach 78609 Tuningen, Hauptstr. 16.
§2.2 Wird das Mietobjekt aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht zu dem unter §2 Abs. 1 genannten Zeit-punkt an den Vermieter zurückgegeben, kann dem Mieter vom Vermieter der Gesamtwert des Mietobjektes in Rechnung gestellt werden. Etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§3 Mietgebühr
Für den Verleih des oben genannten Mietobjektes erhebt der Vermieter für die Dauer der unter § 2 Abs. 1 vereinbarten Mietzeit eine Mietgebühr in Höhe von brutto:
200,00 Euro für BioPhysio X-PowerLight PROFESSIONAL
Die Bezahlung der Mietgebühr für 2 Wochen erfolgt per Bezahlungsarten im Webshop. Jeder weitere Miet- / Verzugstag wird mit dem jeweiligen Tagessatz in Rechnung gestellt.
Bei einem Neuerwerb des gemieteten Produktes innerhalb von 2 Monaten nach Entleihen der Mietsache, wird die Mietgebühr für 2 Wochen dem Kaufpreis gutgeschrieben (siehe § 6). Für Miet- / Verzugstage die über diese 2 Wochen
hinausgehen, erfolgt keine Gutschrift.
§4 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden
§4.1 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem/den Mietobjekt(en). Sollte das/die Miet-objekt(e) durch unsachgemäße Behandlung beschädigt oder in seinem Wert gemindert werden, haftet der Mieter gesamtschuldnerisch für den daraus entstanden Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das/die Mietobjekt(e) verloren gehen. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen. Die Rücksendung der Mietsache hat registriert zu erfolgen. Für Verlust des/der Mietobjekt(e) beim Rückversand trägt der Mieter das Risiko.
§4.2 Jede Beschädigung oder Verlust des/der Mietobjekt(e) ist dem Vermieter sofort schriftlich anzuzeigen.
§5 Rücktritt
Der Vermieter ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden.
Das/Die Mietobjekt(e) sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, an den Vermieter zurückzugeben.
§6 Zusätzliche Vereinbarungen
§6.1 Sollte sich der Mieter für den Neuerwerb des zuvor gemieteten Produktes (BioPhysio X-PowerLight PROFESSIONAL) entscheiden, wird ihm die Mietgebühr wie in §3 beschrieben auf den Kaufpreis des Neuobjektes (BioPhysio X-PowerLight BASIC oder PROFESSIONAL) angerechnet.
§6.2 Voraussetzung für die Anrechnung der Mietgebühr ist eine rechtzeitige und ohne Schaden behaftete Rückgabe/Rücksendung des/der Mietobjekt(e).
§6.3 Die Rückvergütung der Mietgebühr bei “Nicht Zufriedenheit” mit der Mietsache ist ausgeschlossen.
§7 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Änderungen oder Zusätze zum Vertrag bedürfen der Schriftform und sind nur durch diese gültig bzw. wirksam.